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   BFH, 20.05.2014 - VII B 107/13   

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https://dejure.org/2014,24465
BFH, 20.05.2014 - VII B 107/13 (https://dejure.org/2014,24465)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2014 - VII B 107/13 (https://dejure.org/2014,24465)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - VII B 107/13 (https://dejure.org/2014,24465)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Erstattung von Einfuhrabgaben - Nachträgliche Beantragung einer Präferenzmaßnahme - Ermessen der Zollverwaltung - Bedeutung der Gemeinschaftsleitlinien über die Gültigkeit von Ursprungsnachweisen in der Gemeinschaft

  • openjur.de

    Erstattung von Einfuhrabgaben; Nachträgliche Beantragung einer Präferenzmaßnahme; Ermessen der Zollverwaltung; Bedeutung der Gemeinschaftsleitlinien über die Gültigkeit von Ursprungsnachweisen in der Gemeinschaft

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 236 Abs 2, EWGV 2913/92 Art 236 Abs 2, ZKDV Art 90b Abs 3, EWGV 2454/93 Art 90b Abs 3, ZK Art 236 Abs 1 UAbs 1, EWGV 2913/92 Art 236 Abs 1 UAbs 1, EWGV 2454/93 Art 62 Abs 2,... ZKDV Art 62 Abs 2, EWGV 2454/93 Art 84, ZKDV Art 84, EWGV 2454/93 Art 218 Abs 1 Buchst c, ZKDV Art 218 Abs 1 Buchst c
    Erstattung von Einfuhrabgaben - Nachträgliche Beantragung einer Präferenzmaßnahme - Ermessen der Zollverwaltung - Bedeutung der Gemeinschaftsleitlinien über die Gültigkeit von Ursprungsnachweisen in der Gemeinschaft

  • Bundesfinanzhof

    Erstattung von Einfuhrabgaben - Nachträgliche Beantragung einer Präferenzmaßnahme - Ermessen der Zollverwaltung - Bedeutung der Gemeinschaftsleitlinien über die Gültigkeit von Ursprungsnachweisen in der Gemeinschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 236 Abs 2 ZK, Art 236 Abs 2 EWGV 2913/92, Art 90b Abs 3 ZKDV, Art 90b Abs 3 EWGV 2454/93, Art 236 Abs 1 UAbs 1 ZK
    Erstattung von Einfuhrabgaben - Nachträgliche Beantragung einer Präferenzmaßnahme - Ermessen der Zollverwaltung - Bedeutung der Gemeinschaftsleitlinien über die Gültigkeit von Ursprungsnachweisen in der Gemeinschaft

  • IWW
  • rewis.io

    Erstattung von Einfuhrabgaben - Nachträgliche Beantragung einer Präferenzmaßnahme - Ermessen der Zollverwaltung - Bedeutung der Gemeinschaftsleitlinien über die Gültigkeit von Ursprungsnachweisen in der Gemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Einfuhrabgaben nach Vorlage von Ursprungszeugnissen

  • rechtsportal.de

    ZK Art. 236 Abs. 2; ZK Art. 236 Abs. 1 UAbs. 1
    Erstattung von Einfuhrabgaben nach Vorlage von Ursprungszeugnissen

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Beantragung einer Präferenzmaßnahme nach Vorlage entsprechender Nachweise; Gemeinschaftsleitlinien über die Gültigkeit von Ursprungsnachweisen in der Gemeinschaft rechtlich nicht verbindlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - VII B 107/13
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231; vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - VII B 107/13
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231; vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
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